Mittwoch, 4. Juli 2012

Recht auf Bankkonto für alle


Europäisches Parlament fordert EU-Kommission zum Handeln auf


Alle Bürger und Bürgerinnen Europas sollen ein Recht auf den Zugang zu einem Basiskonto haben. Derzeit besitzen noch 30 Millionen Menschen im Alter über 18 Jahren kein Bankkonto. Nachdem die EU-Kommission bereits im Juli vergangenen Jahres eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten gerichtet hatte, greift nun das Europäische Parlament ein und hat die EU-Kommission mit großer Mehrheit am Mittwoch in Straßburg aufgefordert, bis Januar 2013 einen Richtlinienvorschlag zur Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Bankdienstleistungen für alle in der Union ansässigen Verbraucher und Verbraucherinnen vorzulegen.


Es ist undenkbar und nicht mehr länger hinnehmbar, dass noch immer Menschen ihren Alltag praktisch aus dem Sparstrumpf heraus bewältigen müssen. Das Recht auf ein Basiskonto ist längst überfällig.


Ich freue mich, dass sich das Europäische Parlament entschlossen hat, der Untätigkeit der Mitgliedstaaten ein Ende zu setzen. Wir möchten in Europa keine Bürger zweiter Klasse ohne Zugang zu einem Bankkonto. Es darf nicht sein, dass etwa eine Erasmusstudentin mit dem Spruch konfrontiert wird: ‘Kein Konto ohne Mietvertrag, kein Mietvertrag ohne Konto’. Das ist nicht das Europa, was sich junge Menschen wünschen. Wir wollen ein grenzenloses Europa und dazu gehört auch das Recht auf ein Basiskonto.


Grenzüberschreitende Mobilität bedeutet aber auch, dass Bürgerinnen und Bürger, die in ihrem jeweiligen Land über ein Konto verfügen, auch in jedem anderen EU-Mitgliedstaat Anrecht auf ein Basiskonto haben. Denn nur so wird auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im jeweiligen Land sichergestellt.


Aber nicht nur Studierende sondern auch Saisonarbeiter, freie Dienstleister oder Wohnsitzlose, denen bislang in einigen europäischen Mitgliedstaaten der Zugang auf ein Bankkonto verweigert wird, sollen in Zukunft problemlos ein Bankkonto mit Basisfunktionen eröffnen können. Dabei ist wichtig, dass der Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen nicht vom Kauf zusätzlicher Dienste abhängig gemacht und zu einem angemessenen Preis, wenn nicht sogar kostenlos, zur Verfügung gestellt wird.


Wenn Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ohne Wirkung bleiben, dann muss eben ein Gesetz Abhilfe schaffen. Sonst wird das grenzenlose europäische Basiskonto vielleicht nie Realität. Es ist endlich an der Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen.


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