Montag, 19. Dezember 2011

Berufsanerkennung ist Priorität für 2012


EU-Kommission stellt Novellierung vor


Immer noch schrecken bürokratische Hürden viele EU-Bürger und Bürgerinnen vor einer grenzüberschreitenden Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ab. Aus diesem Grund legt die EU-Kommission Anfang dieser Woche Gesetzesänderungen vor, um die bestehende Richtlinie zur Berufsanerkennung zu überarbeiten.


Die Personenfreizügigkeit ist die Antriebsfeder des europäischen Binnenmarkts. Häufig schränken Hürden diese Mobilität allerdings stark ein. Daher ist die Neufassung der Richtlinie zur Berufsanerkennung notwendig, um das volle Potenzial des Binnenmarkts auszuschöpfen.


Wir wollen eine Berufsausübung, die hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllt, wobei die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen einfach und schnell sein müssen. Die Einführung eines freiwilligen europäischen Berufsausweises ist hierbei angebracht.



Hintergrund:


Mit der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gelten in der Europäischen Union bereits die automatische Berufsanerkennung auf der Grundlage harmonisierter Mindestausbildungsanforderungen in den Bereichen Handwerk, Gesundheit, Architektur, Industrie und Handel. Im März 2010 leitete die Kommission eine Bewertung der Richtlinie ein, im Juni 2011 wurde schließlich ein Grünbuch veröffentlicht.


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