Dienstag, 13. Dezember 2011

EU-Beamtenstatut muss den heutigen Gegebenheiten angepasst werden


Die Europäische Kommission hat am Dienstag ihren Vorschlag zur Änderung des bestehenden EU-Beamtenstatuts angenommen. Eine Anpassung der EU-Beschäftigungsbedingungen ist notwendig. Bei der Reform kommt es darauf an, die richtige Balance zwischen knappen Haushaltsmitteln, der Überprüfung vorhandener Sonderleistungen, dem Schutz der Interessen der Bediensteten und der besonderen Arbeitsmarktsituation der Institutionen zu finden. Die Vorschläge, die nun auf dem Tisch liegen, stimmen mich zuversichtlich, dass die Kommission das genau so sieht.


Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf unter anderem eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich, eine Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre, eine Verringerung des Personals um fünf Prozent bis 2018 sowie Einschränkungen bei Vorruhestandsregelungen, Beförderungen und Gehältern in bestimmten Bereichen vor.


Die Arbeit der Beamtinnen und Beamten für die EU und für die Menschen in der EU ist zu wichtig, als das sie in der anstehenden Debatte populistischen Angriffen ausgesetzt sein darf.



Der Gesetzgebungsvorschlag der Kommission ist unter anderem nötig geworden, da Ende des Jahres 2012 die sogenannte ‚Sonderabgabe’ zeitlich ausläuft (eine über die Einkommenssteuer hinausgehende Besteuerung des Gehalts von zurzeit 5,5% (Vorschlag der Kommission: Verlängerung und Erhöhung auf 6% ab 1.1.2013)).


Ich hoffe sehr, dass sich der Rat konstruktiven Verhandlungen nicht verschließen wird. Wir müssen nun zügig vorangehen, denn wenn das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2012 nicht beendet ist, fällt gesetzlich zwingend die Sonderabgabe weg und das Gehalt der Bediensteten wird automatisch um 5,5 Prozent ansteigen.


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