Donnerstag, 1. Dezember 2011

Luxus Minderheitenschutz?


Deutschland ist Antidiskriminierung zu teuer


Bei ihrer Sitzung am Donnerstag haben die europäischen Arbeits- und Sozial­minister in Brüssel erneut über die Antidiskriminierungsrichtlinie diskutiert. Die polnische Ratspräsidentschaft hat sich wie ihre Vorgänger dafür entschieden, eine Positionsfindung über den Entwurf zu verschieben und stattdessen nur einen Fortschrittsbericht vorzulegen.


Seit über zwei Jahren blockiert die deutsche Bundesregierung die Antidis­kriminierungsrichtlinie im Ministerrat. Dabei ist die Antidiskriminierungsrichtlinie und ein damit einhergehender deutlich verbesserter Schutz für so viele Menschen unumgänglich


Als Argument bringt die schwarz-gelbe Koalition immer ‚kostenintensive Auswirkungen‘ an. Das ist beschämend für ein reiches Land wie Deutschland. Steuern für Hoteliers werden gesenkt, aber die gesellschaftliche Teilhabe, etwa von Menschen mit Behinderungen, ist zu teuer. Schon die Debatten um massive Kostenexplo­sionen bei dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind klar als Luftnummern enttarnt worden.


Das Europäische Parlament hat erst im Oktober mit seinem Bericht zur Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen ein klares Signal an den Ministerrat gesendet, die Blockade der Antidiskriminierungsrichtlinie endlich aufzuheben.



Dabei sprechen die Fakten für einen besseren Schutz: Die Arbeitslosenquote in Deutschland bei Menschen mit Behinderungen ist mindestens doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderungen. Und auch Homo­sexuelle werden in vielen EU-Ländern noch diskriminiert und brauchen dort einen sicheren gesetzlichen Schutz.


Hintergrund:


Das Europäische Parlament hat die Richtlinie bereits Anfang 2009 in 1. Lesung verabschiedet. Seitdem blockieren die Mitgliedstaaten die Umsetzung im Ministerrat. Die Richtlinie ergänzt die bereits bestehenden Diskriminierungsverbote aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, die allerdings bislang lediglich in Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung Anwendung finden und nun auch unter anderem in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, wie z. B. Wohnraum, Transport sowie Gesundheit gelten sollen.


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