Beschäftigungs- und Innenausschuss stimmen über kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige ab
In einer gemeinsamen Sitzung haben der Beschäftigungs- und der Innenausschuss am Montag in Brüssel den Bericht über eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige in zweiter Lesung angenommen. „Eine faire Einwanderungspolitik für den Arbeitsmarkt bedeutet, dass wir endlich EU-weit gleiche Standards setzen müssen. Antragsverfahren zur Zuwanderung müssen vereinfacht und beschleunigt werden”, so Jutta STEINRUCK, beschäftigungspolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten.
Unter dem Druck der Sozialdemokraten hat das Europäische Parlament Verbesserungen bei der Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen und EU-Bürgern erreicht – vor allem bei der Übertragung von Rentenansprüchen und bei dem Recht auf berufliche Weiterbildung. “Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen, der Anerkennung von Diplomen sowie im Bereich der sozialen Sicherheit sind grundlegend, um Schwarzarbeit und Lohn- und Sozialdumping in Europa zu vermeiden. Migrantinnen und Migranten leisten mit ihrer Arbeit, ihren Steuern und ihren Sozialabgaben einen wichtigen Beitrag zu Europas Sozialsystemen“, so STEINRUCK. Allerdings zeigte sich die SPD-Europaabgeordnete enttäuscht, dass weiterhin Beschränkungen bei Steuervorteilen und Familienansprüchen für Drittstaatsangehörige, die sich nur kurzfristig in der EU aufhalten, bestehen blieben.
Problematisch ist für die Sozialdemokraten auch der Anwendungsbereich der Richtlinie. Denn einige Kategorien von Einwanderern, wie Saisonarbeiter und entsandte Arbeitnehmer, sind nach wie vor davon ausgeschlossen und könnten so weiterhin dazu missbraucht werden, Sozialstandards zu unterbieten.
Weiterhin bemängelte die Europaabgeordnete, dass die Mitgliedsstaaten nach wie vor von den Antragstellern zusätzliche Dokumente zur kombinierten Erlaubnis anfordern können. Jutta STEINRUCK: “Durch zusätzliche Dokumente wird der Sinn der Richtlinie untergraben, ein beschleunigtes Verfahren für eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu schaffen. Denn so können nun die Mitgliedstaaten die Bearbeitungsfrist von maximal vier Monaten bei Nichteinreichen der zusätzlichen Dokumente aussetzen oder den Antrag sogar ablehnen.”
Hintergrund:
Ziel des von der Kommission im Oktober 2007 vorgelegten Richtlinienvorschlags ist es, das Antragsverfahren für eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige in der EU zu vereinheitlichen und zu straffen. Dazu sollen ein System der ‚einzigen Anlaufstelle‘ geschaffen werden und Rechtslücken in Bezug auf beschäftigungsrelevante Rechte, wie den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen, Ausbildung und Besteuerung, geschlossen werden. Der Vorschlag ist Teil des von der Kommission 2005 vorgelegten Aktionsprogramms zur legalen Zuwanderung, das Bedingungen für die Zulassung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittländern (hoch qualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, konzernintern versendete Arbeitnehmer, bezahlte Auszubildende) festlegt.
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