Dienstag, 6. Dezember 2011

"Ein großer Schritt für Gleichbehandlung von hochqualifizierten Migranten!"


Beschäftigungsausschuss stimmte über Richtlinie zur konzerninternen Entsendung ab




Konzernintern entsandte Beschäftigte aus Drittsaaten sollen künftig in der EU zu denselben Bedingungen und gleichen Löhnen arbeiten können wie einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der mitberatende Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament hat am Montag in Brüssel einen entsprechenden Berichtsentwurf über die Richtlinie zur konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen angenommen.


“Die europäischen Sozialdemokraten haben das Prinzip des gleichen Lohns und der gleichen Arbeitsbedingungen am gleichen Ort durchgesetzt. Konzernintern entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten müssen genauso behandelt werden, wie die Kolleginnen und Kollegen im Aufnahmestaat. In ihrem ursprünglichen Vorschlag hatte das die Kommission nicht vorgesehen. Das haben wir nicht durchgehen lassen. Denn wir müssen Lohn- und Sozialdumping endlich einen Riegel vorschieben!”, so die Sozial- und Beschäftigungsexpertin Jutta STEINRUCK.


Der Beschäftigungsausschuss hat sich auch mit großer Mehrheit für eine Verschärfung der Definitionen des betroffenen Personenkreises – Manager, Fachkräfte und Trainees – ausgesprochen. “Nur mit klaren Definitionen können wir sicherstellen, dass die Richtlinie nur auf hochqualifizierte Drittstaatsangehörige anwendbar ist und der indische Maler nicht plötzlich zum Facharbeiter wird. Besonders bei den Bestimmungen für Trainees haben wir zusätzliche Sicherheiten verlangt, um zu verhindern, dass aus ihnen unbezahlte Praktikanten werden”, so die rheinland-pfälzische SPD-Abgeordnete STEINRUCK. Diese Forderungen müssen nun noch bei der Abstimmung im federführenden Innenausschuss bestätigt werden, die für Anfang nächsten Jahres vorgesehen ist.


“Gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel und auf den Fachkräftemangel in Europa ist es wichtiger denn je, Wege für legale und qualifizierte Beschäftigung zu schaffen, um so die europäische Wirtschaft anzukurbeln und für einen fairen Arbeitsmarkt zu sorgen”, betonte Jutta STEINRUCK abschließend.


 


 


Hintergrund:


Der Richtlinienentwurf ist Teil des von der Kommission im Dezember 2005 vorgelegten Aktionsprogramms zur legalen Zuwanderung, das Bedingungen für die Zulassung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittstaaten (hoch qualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, konzernintern entsandte Arbeitnehmer, bezahlte Auszubildende) festlegt. Mit dem Richtlinienvorschlag zur konzerninternen Entsendung soll ein gemeinsames Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von konzernintern Entsendeten aus Drittländern eingerichtet und zugleich ihre Rechte festgeschrieben werden.


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