Mit 326 zu 296 Stimmen hat das Europaparlament heute in Straßburg das umstrittene Abkommen abgelehnt. Es ist ein großer Tag für das Europäische Parlament und ein Sieg für alle, die das Völkerrecht achten. Das für ein Jahr gültige Protokoll, das europäischen Fischern bisher erlaubt, in marokkanischen Gewässern zu fischen, wurde bereits seit dem 28. Februar 2011 provisorisch angewandt. Im Anschluss verabschiedeten wir, europäische Abgeordneten, zudem eine Resolution, in der klare Bedingungen für eine mögliche Zustimmung zu einem Nachfolgeabkommen gestellt wurden.
Leider haben die EU-Kommission und Marokko bisherige Abkommen in der Art interpretiert, dass europäische Fischer auch Fischereilizenzen für die besonders fischreichen Gewässer vor der von Marokko besetzten Westsahara erhalten können. Dies ist eindeutig völkerrechtswidrig, solange nicht nachgewiesen ist, dass die Bevölkerung vor Ort von dem Abkommen profitiert. Ich fordere die Kommission auf, bei der Ausgestaltung eines neuen Abkommens darauf zu achten, dass dieses den Wünschen der west-sahaurischen Bevölkerung entspricht und ihr auch finanziell zugute kommt.
Nach Ansicht des Europäischen Parlaments muss ein zukünftiges Abkommen außerdem sicherstellen, dass nicht wie bisher Fischbestände überfischt werden. In einem von der EU-Kommission in Auftrag gegebenem externen Evaluierungsbericht heißt es, das derzeitige Abkommen trage zur Überfischung in fünf von 11 Grundfischbeständen bei – das entspricht nicht unserem Anspruch an eine nachhaltige Fischereipolitik!
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