Donnerstag, 1. Dezember 2011

EU muss krisengeschwächte Länder unterstützen


Griechenland, Irland und andere Mitgliedstaaten, die bei der Bewältigung der Staatsverschuldung mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, bekommen im Rahmen der europäischen Regionalförderung Unterstützung von der EU. Das Europäische Parlament hat sich am Donnerstag in Brüssel für eine entsprechende Änderung der aktuellen Allgemeinen Verordnung zu den EU-Regionalfonds ausgesprochen.


Sparzwänge und knappe Finanzmittel lassen keinen Spielraum für wichtige Investitionen und halten die Wirtschaft in vielen Mitgliedstaaten am Boden. Die Kürzungen bei den öffentlichen Finanzmitteln erlauben einigen Ländern nicht einmal, die für sie bereitgestellten europäischen Fördergelder abzurufen. Denn Projekte der europäischen Regionalpolitik werden nur dann durchgeführt, wenn die Empfängerregionen einen gewissen finanziellen Eigenanteil daran mittragen. Doch dafür fehlt manchen Ländern in Europa das Geld. Wir müssen jetzt Instrumente schaffen, die es ermöglichen die Wirtschaft, wie etwa in Griechenland, aufzubauen.


Um die Verfügbarkeit von EU-Geldern aus den Regionalfonds zu steigern und Investitionen in Mitgliedstaaten und Regionen zu beschleunigen, soll daher nun in Ausnahmefällen der nationale Eigenanteil vorübergehend gesenkt oder in Teilen ganz ausgesetzt werden.  Mit der Ausnahmeregelung können wir jetzt endlich das Geld auszahlen, das wir diesen Ländern schon längst zugeteilt haben und das sie jetzt so dringend brauchen.



Gebrauch von der neuen Regelung können aber nur Mitgliedstaaten machen, die wegen ihrer gesamtwirtschaftlichen Situation und Haushaltslage über zu wenige Mittel verfügen, um ihren Finanzierungsbeitrag zu leisten und in denen die Umsetzung von EU-Regionalprojekten ansonsten gefährdet wäre. Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen unter anderem Griechenland, Irland und Portugal die Ausnahmekriterien der geänderten Verordnung. Die Höhe der insgesamt für den Zeitraum 2007-2013 für sie bereitgestellten Mittel bleibt unverändert.


Mit den Mitteln der Europäischen Regionalpolitik soll vor Ort die Wirtschaft voran­gebracht werden, die Verwaltung gestärkt und den Menschen geholfen werden, eine Arbeit zu finden. Die geänderte Verordnung tritt umgehend nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.


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