Samstag, 10. Dezember 2011

Nächste Woche im Europaparlament: Fischereiabkommen EU-Marokko


Debatte Montag, 12.12.2011 ab 17.00 Uhr, Abstimmung Dienstag, 13.12.2011 ab 12.00 Uhr

Hintergrund:

Die EU unterhält ein Fischereipartnerschaftsabkommen mit Marokko, wonach europäische Fischer in marokkanischen Gewässern fischen dürfen. Im Gegenzug erhält Marokko finanzielle Gegenleistungen der EU. Die EU-Kommission und Marokko haben das Abkommen in der Art interpretiert, dass europäische Fischer auch Fischereilizenzen für die besonders fischreichen Gewässern der von Marokko besetzten Westsahara erhalten können. Dieser Punkt ist sehr umstritten, da er völkerrechtswidrige Brisanz birgt. Damit das bereits seit Februar 2011 provisorisch angewandte einjährige Übergansabkommen formell in Kraft treten kann, muss das Europäische Parlament endgültig zustimmen. Die Abstimmung wird auch als wichtiges Signal für das noch auszuhandelnde Folgeabkommen, das ab Februar 2012 in Kraft treten müsste, gewertet. Hierzu wird das Europäisches Parlament außerdem eine Resolution verabschieden, in der klare Forderungen für das Folgeabkommen dargelegt werden.


EP-Position:

Das Fischereiabkommen ist im Parlament sehr umstritten. In allen Fraktionen besteht Uneinigkeit darüber. Der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments stellt hierzu in einem vom Entwicklungsausschuss in Auftrag gegebenen Gutachten fest, dass das Abkommen solange völkerrechtswidrig sei, wie nicht nachgewiesen ist, dass das Abkommen der Bevölkerung der von Marokko besetzten Westsahara zu gute kommt und seine Existenz und Ausgestaltung den Wünschen der dortigen Bevölkerung entspreche. Daraufhin hat die EU-Kommission die marokkanische Regierung gebeten, darzulegen, inwiefern die von der EU gezahlten Mittel in der Westsahara ankommen. Obwohl die Kommission die nach langer Zeit von Marokko vorgelegten Daten als nicht ausreichend ansah, hat sie das Protokoll zum Fischereiabkommen um ein Jahr verlängert. Darüber hinaus trägt, wie es in einem von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen externen Evaluierungsbericht heißt, das derzeitige Abkommen zur Überfischung bei (5 von 11 Grundfischbeständen sind überfischt). Die Gutachter stellten außerdem fest, dass das Abkommen für die EU ein Verlustgeschäft ist.

SPD-Position:

Die SPD-Abgeordneten werden keinem Abkommen zustimmen, dass zur Überfischung beiträgt und das im Verdacht steht, völkerrechtswidrig zu sein. Das derzeit laufende Abkommen wird deshalb von uns abgelehnt werden, mögliche zukünftige Abkommen müssen kritisch geprüft werden.

Abstimmungsergebnis noch offen.


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