Europaparlament billigt Kompromiss zu erleichterten Bilanzierungsvorgaben für Kleinstunternehmen
Europäische Kleinstunternehmen sollen in Zukunft von unnötigem Bürokratieaufwand befreit werden. Das Europäische Parlament stimmte heute in Straßburg für neue Regelungen, die eine Entlastung für Europas Kleinstbetriebe ermöglichen. Demnach können Betriebe mit einer Höchstzahl von zehn Beschäftigten sowie einer Bilanzsumme von weniger als 350.000 Euro oder einem Nettoumsatzerlös von maximal 700.000 Euro künftig von einer Ausnahmeregelung profitieren und müssen nur noch eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen, die nicht veröffentlichungspflichtig ist.
Eine Entlastung für Europas Kleinstbetriebe war überfällig. Endlich ist der Weg frei. Der kleine Metzgereibetrieb kann so von unnötiger Bürokratie und den damit verbundenen Kosten befreit werden. Nun liegt es in der Hand der einzelnen Mitgliedstaaten, von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch zu machen. In schweren wirtschaftlichen Zeiten ist das ein großer Fortschritt. Da über 93 Prozent der Kleinstbetriebe in der EU lediglich einen lokalen oder regionalen Aktionsradius haben und eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit kaum vorliege, bedürfe es hierbei keiner europaweit harmonisierten Vorschriften.
Seit 2008 fordert das Europäische Parlament Erleichterungen für Kleinstbetriebe. Der heutige Tag ist ein Erfolg. Das Parlament hat sich in zwei wichtigen Punkten durchgesetzt: Unterhalb der genannten Schwellenwerte müssen die Bilanzen der Kleinstunternehmen nicht mehr veröffentlicht werden. Zudem wurden die Schwellenwerte für die Veröffentlichungspflicht angehoben. So werden wesentlich mehr Kleinstunternehmen von den Regelungen profitieren und die Einsparungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze nutzen können.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen