Das Straßburger Plenum hat heute den Bericht der SPD-Europaabgeordneten Birgit SIPPEL zum Recht auf Belehrung in Strafverfahren mit großer Mehrheit angenommen. Unterhändler des Europäischen Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission hatten sich zuvor auf einen Kompromisstext in erster Lesung geeinigt.
Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Baustein um sicherzustellen, dass Verdächtigten und Beschuldigten EU-weit ein faires Verfahren gewährt wird. Durch die Entwicklung gleichwertiger Standards für Verfahrensrechte in Strafverfahren wird das Vertrauen der Menschen in die Rechtssysteme der EU-Mitgliedstaaten gestärkt und die gegenseitige Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen gefördert.
Die Richtlinie sieht vor, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte festgenommene Personen in einer ihnen verständlichen, einfachen Sprache über ihre Rechte schriftlich belehren müssen. Diese Rechte umfassen neben Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen insbesondere eine Belehrung über den Tatvorwurf, Rechtsbeistand und das Recht, nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden. Zudem konnte das Parlament eine Ausweitung der konkreten Rechte durchsetzen, über die Verdächtigte oder Beschuldigte belehrt werden sollen. Uns ist es gelungen die im Kommissionsvorschlag fehlenden Rechte auf medizinische Versorgung, Kontaktaufnahme zu Angehörigen bei der Festnahme und Aussageverweigerung in die Richtlinie zu integrieren.
Die Gesetzesinitiative ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets der Kommission, das ein Mindestmaß an Verfahrensrechten in Strafverfahren in der EU gewährleisten soll. Hierzu zählt auch das im Juni veröffentlichte Grünbuch über die Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs. Das Europäische Parlament wird am Donnerstag eine entsprechende Resolution verabschieden.
Probleme wie überfüllte Gefängnisse oder sehr lange Zeiten von Untersuchungshaft können insbesondere bei kleinen Straftaten oder bei unschuldig Verdächtigten zu unnötigen Härten führen. Daher fordern wir seit langem die Einführung gemeinsamer Mindestnormen, auch für alternative Maßnahmen zum Freiheitsentzug.
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