Mittwoch, 21. Dezember 2011

Soziale, nachhaltige, unbürokratische öffentliche Auftragsvergabe


Soziale und nachhaltige Kriterien sollen mehr Gewicht bei der öffentlichen Auftrags­vergabe erhalten, so der Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens, den sie am Dienstag in Brüssel vorstellte. Allerdings bleiben Subunternehmen im Kommissionsentwurf davon unberücksichtigt.


Schon lange fordern wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen eine starke soziale Ausrichtung bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Ein politischer Ansatz, den auch das Europäische Parlament bestätigt hat. Allerdings müssen auch Subunternehmer die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen achten, für faire Arbeitsbedingungen sorgen, Tarifverträge respektieren und die Gleichstellung von Frau und Mann vorantreiben. Die vorgestellten Kommissionsvorhaben lassen diesen Bereich aber leider links liegen.


Dennoch greift der Entwurf viele Ideen zur stärkeren Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien auf, die wir Sozialdemokraten im Vorfeld formuliert hatten.


Die öffentliche Auftragsvergabe macht 18 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts aus. Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten müssen öffentliche Auftraggeber effizient und nachhaltig investieren. Dabei sollen soziale, ökologische und innovative Kriterien berücksichtigt werden. Nach dem vorgeschlagenen Gesetz können Wirtschaftsteilnehmer vom Verfahren ausgeschlossenen werden, wenn sie gegen europäisches Sozial-, Arbeits- oder Umweltrecht beziehungsweise gegen internationale arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Das gilt auch für ungewöhnlich niedrige Dumpingangebote.


Gleichzeitig darf das Ziel der Vereinfachung der Vergabeprozeduren nicht aus den Augen verloren werden, damit die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen nicht an bürokratischen Hürden scheitert. Beispielsweise sollen Klein- und Mittelbetriebe zukünftig weniger Unterlagen einreichen müssen, wenn sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben. Zudem sollen mittelfristig Vergabeverfahren nur noch online durchgeführt werden.


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