Dienstag, 9. Oktober 2012

Arbeitsstandards auf See müssen endlich durchgesetzt werden


Mitgliedstaaten, unter deren Flagge ein Schiff läuft, sollen endlich dazu gebracht werden, bereits festgelegte Mindestanforderungen durchzusetzen. Den entsprechenden Richtlinienvorschlag und einen Berichtsentwurf der Berichterstatterin zu Mindestanforderungen an die Arbeitsstandards für Seeleute haben wir im Beschäftigungsausschuss des  Europäischen Parlaments am Dienstag in Brüssel debattiert.  Der Verkehrsausschuss, der eine Meinung dazu abgeben wird, hatte das Thema heute erstmals auf der Tagesordnung.


Zu den Mindestanforderungen gehören unter anderem, Beschäftigungsbedingungen, Arbeits- und Ruhezeiten, Besatzungsstärke, Gesundheitsschutz, medizinische und soziale Betreuung sowie Regelungen über Unterkünfte und Verpflegung.


Es kann nicht sein, dass bis jetzt nur neun von 27 Mitgliedstaaten das internationale Seearbeitsübereinkommen ratifiziert haben und es daher noch immer nicht durchsetzbar ist. Auch Deutschland hat das Übereinkommen noch nicht ratifiziert.


Das Seearbeitsübereinkommen wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation bereits 2006 verabschiedet. Lediglich 30 Staaten weltweit haben es bis jetzt ratifiziert. Damit ist aber die Mindestanzahl erreicht, so dass das Übereinkommen im August 2013 in Kraft treten kann. Die Bundesregierung muss das Seearbeitsübereinkommen endlich ratifizieren.


Der Richtlinienvorschlag ein wichtiger Schritt, um die Durchsetzbarkeit der Mindestanforderungen in europäisches Recht umzusetzen. Die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern und somit die Branche attraktiver zu machen, wird den maritimen Transport insgesamt stärken.


Besonders begrüße ich das Vorhaben des Parlaments, die Arbeits- und Lebensbedingungen auf den Schiffen durch einheitliche Zertifikate zu bewerten. Dies wird hoffentlich die nötige Verbindlichkeit herstellen.


 


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