Zur heutigen abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen im Deutschen Bundestag erklärt mein Parteikollege der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:
Mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen unterwirft sich die Koalition von CDU/CSU und FDP der neuen Schweizer Abkommensstrategie. Dies schadet den europäischen und internationalen Bestrebungen, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksamer einzudämmen und liegt damit nicht im Interesse Deutschlands.
In einem Entschließungsantrag haben meine Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion heute noch einmal die wichtigsten Gründe für ihre Ablehnung genannt. Dazu gehört zum Beispiel die privilegierte Behandlung des in der Schweiz angelegten unversteuerten Vermögens deutscher Steuerpflichtiger oder die pauschale Nachversteuerung, die gerade in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung finanziell attraktiv ist.
Auch die anonyme Abgeltungsteuer, die die Schweizer Banken künftig auf Kapitalerträge und -gewinne deutscher Steuerpflichtiger erheben soll, lehnen meine Kollegen, die ich in dieser Angelegenheit voll und ganz unterstütze, ab. Denn so bliebe auch ein weiterhin möglicher Zufluss von Schwarzgeld aus Deutschland in die Schweiz unentdeckt.
Bundesfinanzminister Schäuble verhandelte bilateral mit der Schweiz anstelle – wie sein Vorgänger Peer Steinbrück – auf europäischer und internationaler Ebene berechtigte Forderungen nach mehr Transparenz und Kooperation gegenüber früheren Steueroasen durchzusetzen.
Das Kernanliegen der Schweiz ist, bilaterale Zusammenarbeit als gleichwertiges Gegenmodell zum automatischen Informationsaustausch zu etablieren. Eine anonyme Abgeltungsteuer würde ihrem Finanzsektor einen neuen dauerhaften Standortvorteil sichern. Die Unterstützung dieser schweizerischen Politik liegt nach Überzeugung der SPD-Bundestagsfraktion nicht im deutschen Interesse.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen