Dienstag, 23. Oktober 2012

Vereinfachung für Finanzierung von EU-Projekten


Europäisches Parlament beschließt neue Haushaltsordnung ab 2013


Einfacheres Abrechnungsverfahren bei EU-Projekten bei gleichzeitig effizienter Kontrolle – das soll die neue Haushaltsordnung ermöglichen, die das Plenum des Europäischen Parlaments am Dienstag in Straßburg verabschiedet hat. Somit können vereinfachte Regeln bei der Finanzierung und bei der Umsetzung von EU-Projekten bereits ab Januar 2013 in Kraft treten.


Oft beschweren sich Beteiligte von EU-Projekten über die kleinteiligen Abrechnungs- und Kontrollvorschriften beim Einsatz von EU-Geldern. Daher haben wir uns an die Arbeit gemacht und den Umgang mit europäischem Geld vereinfacht und unnötige Bürokratie abgebaut.


Die Haushaltsordnung der Europäischen Union bestimmt den regulatorischen Rahmen, wie die Europäische Kommission, die Mitgliedsstaaten und schließlich auch die Endbegünstigten, etwa Unternehmen, Universitäten oder Kommunen, die Finanzen der Europäischen Union zu verwalten haben. Nach mehr als zehn Monaten Verhandlungen einigten sich Vertreter des Parlaments, der EU-Kommission und der Ratspräsidentschaft noch vor der Sommerpause auf einen neuen Text, der nun im Plenum abgestimmt wurde.


Dabei konnten wir die für unsere Fraktion wichtigen Prioritäten erfolgreich durchsetzen: Kleine EU-finanzierte Projekte haben jetzt die Möglichkeit Pauschalzahlungen aus dem EU-Haushalt zu bekommen und damit lästige Bürokratiehürden zu vermeiden. Das wird vielen Antragstellern das Leben erleichtern.


Selbstverständlich müssen wir den Einsatz von EU-Geldern gut kontrollieren, aber das muss auch im Verhältnis zu den Kosten stehen. Wenn ein Antragsteller für EU-Fonds wegen der Unmengen an Kontrollen abgeschreckt wird, wird das Ziel der EU-Projekte verfehlt. Besonders für finanziell geringfügige Projekte, beispielsweise für kleine Organisationen, die etwa mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Arbeitslose weiterbilden, ist diese Änderung von großer Bedeutung.


Die neue Haushaltsordnung tritt am 1.Januar 2013 in Kraft.


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