Debatte Dienstag, 23.10.2012, 8.30 Uhr, Abstimmung Dienstag, 23.10.2012 ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Seit dem das Europäische Parlament als erste EU-Institution seine politischen Prioritäten für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) bereits Anfang Juni 2011 mit großer Mehrheit angenommen hat, die EU-Kommission Ende Juni 2011 ihren Vorschlag veröffentlicht hat, ist die Debatte um die Finanzausstattung der Europäischen Union nach 2013 eröffnet. Im Vorfeld des Sondergipfels der Staats- und Regierungschefs am 22./23. November zu den EU-Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2020 wird das Europäische Parlament seine Forderungen für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten in einem Interim-Bericht nochmals bekräftigen.
EP-Position: Der Bericht untermauert nochmals die Bedeutung des Europäischen Haushalts für die Verwirklichung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und eine verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung. Diese politischen Ziele, mehrfach von den Staats- und Regierungschefs bei zahlreichen Gelegenheiten beschlossen, können nur mit einer angemessenen und zielgerichteten Finanzausstattung erreicht werden.
Jede politische Einigung dazu, die auf Ebene des Europäischen Rats erzielt wird, muss den Standpunkt des Europäischen Parlaments vollständig berücksichtigen. Außerdem besteht das Parlament darauf, dass der Europäische Rat nicht als Rechtsetzungsorgan agieren kann und seine Rechte überschreitet, indem er Bedingungen hinsichtlich Inhalt und Merkmale der einzelnen mehrjährigen Programme für den Zeitraum 2014–2020 (z. B. Gemeinsame Agrarpolitik, Strukturfonds und Kohäsionsfonds, Horizont 2020, Europäisches Nachbarschaftsinstrument usw.) als „fait accompli“, als vollendete Tatsache, diktiert. Die Verhandlungen über diese Programme müssen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geführt werden. Es gilt der Grundsatz, dass „nichts vereinbart ist, solange nicht alles vereinbart ist“.
SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten sind der Auffassung, dass der Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 weiterhin Gültigkeit hat: Ohne eine angemessene Erhöhung (+ mindestens 5 % im Laufe von sieben Jahren) der Obergrenzen von 2014–2020 im Vergleich zu der Obergrenze von 2013 wird es nicht möglich sein, aus dem EU-Haushalt die bestehenden politischen Ziele der EU, vom Rat ebenso mitgetragen, und die Wahrnehmung der neuen Rechte der EU gemäß dem Vertrag von Lissabon zu finanzieren. Sollten die Mitgliedstaaten nicht zustimmen, werden sie deutlich und öffentlich darlegen müssen, welche politischen Prioritäten nach unten zu korrigieren oder sogar aufzugeben sind. Falls der Europäische Rat von dem im Vertrag festgelegten Verfahren abweicht, behalten sich die SPD-Abgeordneten das Recht vor, den Ratsvorschlag zur MFR-Verordnung abzulehnen.
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