Dienstag, 9. Oktober 2012

EU-weit hohes Datenschutzniveau sicherstellen – Rechte des Verbrauchers müssen im Zentrum stehen


Innenausschuss und nationale Parlamente beraten über EU-Datenschutzreform


Das am Dienstag in Brüssel begonnene zweitägige interparlamentarische Treffen von nationalen und EU-Abgeordneten zur Reform des EU-Datenschutzrechts unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf, um EU-weit ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen. Denn vor allem die digitale Entwicklung stellt den Datenschutz vor erhebliche  Herausforderungen.


Die Politik hat das digitale Zeitalter zu lange verschlafen. Die Digitalisierung hat sich im rasanten Tempo entwickelt und zum  Teil schon kommerzielle Fakten geschaffen. Nach fast 20 Jahren hat die  EU-Kommission endlich eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie vorgelegt.  Nun muss sichergestellt werden, dass in den neuen Gesetzesvorschlägen die  Datenschutz- und Grundrechte von EU-Bürgern oberste Priorität haben – unabhängig  von kommerziellen oder sonstigen Interessen. Eine Unterschreitung des bisher  geltenden Datenschutzes in den einzelnen Mitgliedsländern darf es auf keinen Fall geben.


Die EU-Datenschutznovelle beinhaltet eine neue Datenschutzverordnung sowie eine Richtlinie zur Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Der neue Rechtsrahmen soll die Datenschutzrichtlinie von 1995 an das digitale Zeitalter anpassen, insbesondere im Umgang mit sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und dem Online-Handel.


Die immer wiederkehrenden Fälle von Datenklau und Datenmissbrauch machen deutlich, dass sich die Verbraucher auf EU-weit geltende Regeln zum Schadens­ersatz verlassen können müssen. Ich denke, dass verschärfte Sanktionen bei Datenschutzverstößen zudem ein effektives Mittel wären, um gegen unseriöse Unternehmen vorzugehen, die sich durch gezielte Missachtung von Datenschutzvorschriften einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Aber auch die Bürger selbst müssen ihren Teil der Verantwortung übernehmen, denn immer noch gehen viele zu sorglos mit der Preisgabe ihrer eigenen Daten um. Das können sich dann andere zunutze machen. Daher fordern wir Sozialdemokraten für die Datenver­arbeitung eine vorherige Einwilligung für jeden jeweils eng begrenzten Verwendungszweck.


Darüber hinaus wollen wir uns dafür einsetzen, dass etwa das Recht auf Privat­sphäre auch bei strafrechtlichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren strikt durchgesetzt wird. Verbesserungsbedarf sehe ich auch bei den vielen in der Gesetzesinitiative unklaren Regeln, die die EU-Kommission ermächtigen, sogenannte delegierte Rechtsakte zu erlassen, deren Rechtsform allerdings unklar bleibt. Gerade nach den Debatten über internationale Abkommen sind auch die Vorschriften zur Datenweitergabe an Drittstaaten kritisch zu beurteilen. So will die EU-Kommission eine Liste von Ländern erstellen, die über zwar nach ihrem Verständnis über ein hohes Datenschutzniveau verfügen, allerdings soll der Datentransfer an diese Staaten ohne vorherige Genehmigung erfolgen.


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