Dienstag, 13. März 2012

Abwicklung grenzüberschreitender Erbschaften in Zukunft leichter und kostengünstiger


Die EU-Regelungen zum Erbrecht sollen in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg eine entsprechende Verordnung in erster Lesung gebilligt. Ziel ist es, grenzüberschreitende Erbschaften zu erleichtern und die Kosten für die Menschen zu senken.


Langwierige Gerichtsverfahren in Erbrechtsfragen, bei denen die Gesetzgebungen mehrerer EU-Länder zur Anwendung kommen, bleiben den Erben in Zukunft erspart. Ich begrüße das Abstimmungsergebnis. Das ist ein großer Fortschritt in Richtung weniger Bürokratie und mehr individuelle Gestaltungsfreiheit für die europäischen Bürgerinnen und Bürger.


Die Schaffung eines europäischen Nachlasszeugnisses soll zu mehr Rechtssicherheit für den Erblasser bei der Aufstellung seines Testaments, wie auch für die Erben, andere Parteien und Gläubiger führen. Eine Verwendung ist jedoch nicht zwingend. Dabei handelt es sich um eine vorläufige amtliche Bescheinigung, die Erbberechtigten und Testamentsvollstreckern die bürokratische Abwicklung eines Erbfalls im EU-Ausland erleichtern soll.


Die Abwicklung grenzüberschreitender Erbschaften wird durch die neue Verordnung in Zukunft leichter und kostengünstiger. So kann ein mit einer Finnin verheirateter und in Italien lebender Deutscher, gemäß der neuen Regelungen frei wählen, ob seine Nachkommen gemäß dem deutschen oder dem italienischen Recht erben sollen. Ohne die neue Verordnung könnte es zu Konflikten zwischen den Rechtsprechungen der verschiedenen Länder kommen. Wie in diesem Beispiel zwischen Finnland, dem Heimatland der Erben, Deutschland dem Heimatland des Erblassers und Italien, dem Land, in dem sich die Erbmasse befindet.


Hintergrund

Die Neuregelungen sollen ab 2015 gelten. Sie sehen keine Harmonisierung des unterschiedlichen Erbrechts der Mitgliedstaaten vor. Vielmehr sollen sie Klarheit darüber schaffen, welches Recht gilt und welche Gerichte oder Ämter zuständig sind, wenn es bei Hinterlassenschaft und Hinterbliebenen einen international Bezug gibt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen