Mittwoch, 21. März 2012

Entsendung zur Ausbeutung weiterhin möglich


Europäische Kommission veröffentlicht Vorschläge zur Entsenderichtlinie


Am Mittwoch hat die Kommission Vorschläge für zwei Rechtsakte präsentiert, die im Zusammenhang mit der Entsenderichtlinie stehen. Die lang erwarteten Vorschläge gehen auf Ankündigungen des Kommissionspräsidenten Barroso aus dem Jahr 2009 zum Kampf gegen Sozialdumping zurück. “Mit den heutigen Vorschlägen hätte Barroso endlich den Worten Taten folgen lassen können. Das ist ihm leider nicht gelungen”, so die SPD-Europaabgeordnete, Jutta STEINRUCK.


Zum einen hat die Kommission heute einen Entwurf zu einer Durchsetzungsrichtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern vorgelegt. Zusätzlich präsentierte sie einen Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung über die Ausübung des Rechts auf kollektive Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit, sog.”Monti-II”-Verordnung. Hintergrund für die “Monti-II”-Verordnung ist die von den Sozialdemokraten und Gewerkschaften geübte Kritik, dass in der EU die Grundfreiheiten des Binnenmarktes zu hoch gewichtet würden gegenüber Arbeitnehmerbelangen und sozialen Grundrechten.


Jutta STEINRUCK: “Die Durchsetzungsrichtlinie könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, um den Missbrauch entsandter Arbeitnehmer zu bekämpfen. Vor allem Deutschland ist hier ganz vorne dabei. In Sektoren wie der häuslichen Pflege, dem Baugewerbe und der Fleischindustrie werden entsandte Arbeitnehmer, vor allem aus Mittel- und Osteuropa, auf dreiste Weise ausgebeutet. Fehlende Löhne und Arbeitsverträge und katastrophale Wohnungsbedingungen sind keine Seltenheit. Diese kriminellen Machenschaften müssen gestoppt werden. Der Kommissionsvorschlag ist eindeutig zu schwach. Vor allem fehlen klare Bestimmungen zu Subunternehmerketten. Dafür werde ich mich im Europäischen Parlament jetzt stark machen!”


In Hinblick auf die “Monti-II-Verordnung” betont Jutta STEINRUCK: “Meine Fraktion muss den Vorschlag der Kommission in dieser Form klar ablehnen, da er gegen Internationale Verträge, nationale Verfassungen und ILO-Konventionen verstößt. Außerdem hat die Kommission eine Rechtsgrundlage gewählt, die das Europäische Parlament vollkommen außen vor lässt. Wenn diese Verordnung durchkommt, ist das nationale Streikrecht ernsthaft gefährdet.  Weder Wirtschaftsfreiheiten noch Wettbewerbsregeln dürfen den sozialen Grundrechten übergeordnet sein! Soziale Grundrechte müssen immer Vorrang haben.”


“Zusammen mit den Gewerkschaften fordert unsere Fraktion schon lange eine Revision der Entsenderichtlinie und die Einführung eines Protokolls zum sozialen Fortschritt! Nur so können wir Sozialdumping wirksam bekämpfen und das Gleichbehandlungsprinzip durchsetzen. Die Kommission möchte uns jedoch mit zwei schwachen Alternativvorschlägen befriedigen. Das reicht uns nicht, das werden wir ändern!”, so Jutta STEINRUCK abschließend.


Für weitere Informationen: Abgeordnetenbüro +32 2 28 45563


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