Europäische Kommission will Zugang ausländischer Unternehmen bei Vergabe öffentlicher Aufträge regulieren
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch neue Vorschläge für den Zugang ausländischer Unternehmen zum EU-Markt für öffentliche Beschaffung vorgelegt. Die öffentliche Vergabe ist mit etwa 19 Prozent am Bruttoinlandsprodukt von großer Bedeutung für die europäische Wirtschaft.
Nach den neuen Plänen will die EU-Kommission bei Diskriminierungen von europäischen Anbietern in Drittländern den Zugang von Unternehmen aus diesen Ländern an öffentlichen Aufträgen in der EU beschränken, wenn das Drittland nicht bereit ist, Verhandlungen zur Schaffung fairer Marktzugangsbedingungen aufzunehmen.
Wenn ausländische Anbieter Aufträge bei uns haben wollen, kann dies nur unter fairen Bedingungen geschehen. Wir müssen im Bereich der öffentlichen Beschaffung Druck auf die Länder aufbauen, die sich wie beispielsweise China nicht an internationale Regeln binden oder halten wollen, deshalb unterstütze ich grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission.
Nach den Plänen der Europäischen Kommission können Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Ländern ab einem Wert von fünf Millionen Euro ausgeschlossen oder mit Preisaufschlägen belegt werden, falls europäischen Unternehmen in diesen Ländern nicht ebenfalls ein freier Zugang zum Beschaffungsmarkt gewährt wird.
Gerade in der öffentlichen Beschaffung benötigen wir Rechtssicherheit und klare Auswahlkriterien. Zudem muss sichergestellt sein, dass ausländische Anbieter fundamentale Sozial- und Umweltstandards einhalten. Mir ist es auch sehr wichtig, dass es keine Aufträge aufgrund von Lohn- und Sozialdumping geben darf!
Ich warne jedoch gleichzeitig vor einer Eskalation von nationalen Abschottungsmaßnahmen auf dem internationalen Beschaffungsmarkt: Wir müssen eine protektionistische Spirale unbedingt vermeiden und sensibel mit den neuen Instrumenten umgehen. Die neue Verordnung darf keine ‘Buy European’-Kampagne werden, sondern muss vielmehr eine ‘Buy Fair’-Kampagne sein.
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