Gestern war ich auf einer vom DGB organisierten Konferenz in Berlin zur fairen Mobilität. Die Möglichkeit, sich in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) niederzulassen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Dienstleistung anzunehmen bzw. zu erbringen, gehört zu den europäischen Grundfreiheiten.
Die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Seit dem 1. Mai 2011 hat Deutschland den Arbeitsmarkt für acht weitere mittel- und osteuropäische EU-Länder geöffnet. Anfang 2014 kommen Bulgarien und Rumänien hinzu. Gewerkschaften in Deutschland und in der Europäischen Union setzen sich für faire Arbeitsbedingungen ein. Sie wollen erreichen, dass „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gezahlt wird und ausbeuterische Bedingungen verhindert werden.
Auf der Konferenz wurde GewerkschafterInnen, politische EntscheidungsträgerInnen aus Deutschland, Polen, Bulgarien und Rumänien sowie Beratungseinrichtungen für wandernde ArbeitnehmerInnen das Wort gegeben. Chancen und Risiken der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit sowie die Möglichkeiten zur Durchsetzung gerechter Arbeitsbedingungen wurden diskutiert. Besonders interessant war es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerkschaftlicher Einrichtungen zuzuhören, die ihre praktischen Erfahrungen mit prekären und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen geschildert haben.
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