Montag, 12. März 2012

Vergangene Woche in Brüssel: Konferenz zur Entsendung von Arbeitnehmern und den sozialen Grundrechten im Binnenmarkt




Die Europaabgeordneten der sozialdemokrartischen Fraktion forderten im Rahmen einer hochrangig besetzten Konferenz vergangene Woche in Brüssel die EU-Kommission auf, dafür zu sorgen, dass jeder Arbeitnehmer gleich behandelt wird und dass Arbeits- und Sozialrechte in der Europäischen Union geschützt werden. Die Kommission bald neue Rechtsvorschriften bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern und der sozialen Grundrechte im Binnenmarkt vorschlagen. Diese Themen wurden auch im Rahmen einer hochrangigen Konferenz der Sozialdemokratischen Fraktion am Mittwoch, den 7. März, im Europäischen Parlament diskutiert. Zu den Teilnehmern zählte auch der zuständige EU-Kommissar Laszlo Andor. In einem Brief an den Kommissionspräsidenten erinnern S&D Fraktionschef Hannes Swoboda, sein Stellvertreter Stephen Hughes und der sozialpolitische Fraktionssprecher Alejandro Cercas Herrn Barroso an seine Zusage zu Beginn seiner zweiten Amtszeit, die soziale Dimension des Binnenmarktes zu stärken. Die Sozialdemokraten legen in ihrem Brief auch konkrete Maßnahmen dar, damit „alle Arbeitnehmer in Europa sämtliche Rechte und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen genießen“. Dazu gehört auch die Achtung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Wir, die sozialdemokratischen EU-Abgeordneten erklären, dass die Fraktion jeden Vorschlag ablehnen werde, der „versucht, das Streikrecht einzuschränken oder restriktive Grundsätze festzuschreiben, die die Ausübung der sozialen Rechte beeinträchtigen. Es ist unerlässlich, die sogenannte ‚Monti II‘-Verordnung voranzutreiben, um ungerechte Diskriminierung beim Lohn, bei den Bedingungen und in anderen Belangen zu bekämpfen, das Recht der Gewerkschaften auf Maßnahmen zum Schutz ihrer Kollektivverträge zu gewährleisten und den sozialen Zusammenhalt gegen Nationalismus und Protektionismus zu fördern. Was die Rechte von Arbeitnehmern anbelangt, die von Zeitarbeitsfirmen im Ausland eingestellt werden, muss die aktuelle Richtlinie, die die Möglichkeit des Sozialdumpings eröffnet und Gewerkschaften und Mitgliedsstaaten daran hindert, die Gleichbehandlung von entsandten Arbeitnehmern durchzusetzen, verändert werden. Das Grundrecht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen muss geschützt werden. Insbesondere bei der Vergabe von Unteraufträgen müssen Grenzen gesetzt werden und das Problem von Briefkastenfirmen unter Bezugnahme auf das Beispiel von Atlanco im Fall Flamanville muss angegangen werden.

  

Information:

Das Kernkraftwerk Flamanville (Frankreich) wird von der französischen Gesellschaft Électricité de France (EDF) betrieben. EDF baut einen Europäischen Druckwasserreaktor (EPR), der 2014 in Betrieb gehen soll. Für diesen Bau hat EDF als Subunternehmer die Firma Bouygues Construction (die dem Industriekonzern Bouygues France mit über 133.000 Beschäftigten in 80 Ländern gehört) beauftragt. Bouygues beschloss, für dieses Projekt Arbeiter über Atlanco Recruitment anzustellen (eine multinationale Zeitarbeitsfirma, die in Irland angesiedelt ist und in acht EU-Mitgliedsstaaten tätig ist: Irland, Zypern, Tschechische Republik, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigtes Königreich). Diese Firma gehört dem Konzern Atlanco Rimec (http://www.atlanco.ie/Company/), der darauf spezialisiert ist, für die euro­päische Bauindustrie Zeitarbeiter zu organisieren, ebenfalls in Irland beheimatet und in den folgenden Ländern tätig ist: Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Island, Irland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowakei, Spanien und Schweden. Zahlreiche entsandte Arbeitnehmer aus verschiedenen Mitgliedsstaaten, die von Atlanco für die Anlage in Flamanville angestellt wurden, mussten ausbeuterische und gefährliche Lebens- und Arbeitsbedingungen und fehlenden Sozialschutz in Kauf nehmen. Obwohl nationale und europäische Gewerkschaften interveniert haben, sind unzumutbare Arbeitsbedingungen und Verstöße gegen europäische und nationale Arbeits- und Sozialvorschriften weiterhin möglich. Die Arbeiter werden von der irischen Firma Atlanco in Polen angestellt, in einen dritten Mitgliedsstaat (Frankreich) entsandt und von einem in Zypern ansässigen Tochterunternehmen bezahlt. Aufgrund dieser unklaren Situation haben sie weder in Frankreich noch in Polen ein Anrecht auf Sozialschutz und wissen nicht einmal, an welchen Mitgliedsstaat ihre Steuern und Sozialbeiträge abgeführt werden. Seit 2009 ist diese Situation in mehreren Aktionen, die von der CGT angeführt und mehrheitlich von rumänischen und polnischen Arbeitnehmern durchgeführt wurden, angeprangert worden. Nach der Veröffentlichung eines Berichts der Behörde für nukleare Sicherheit, der die Nichtmeldung von Arbeitsunfällen und die Unregelmäßigkeiten bei den Sozialbeiträgen hervorhob, hat Bouygues den Vertrag mit Atlanco aufgekündigt. Mehr als 70 polnische Arbeitnehmer wurden nach Polen zurückgeschickt.


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