Dienstag, 6. März 2012

Schluss mit Sozialdumping


Gestern forderten wir die EU-Kommission auf dafür zu sorgen, dass jeder Arbeitnehmer gleich behandelt wird und dass Arbeits- und Sozialrechte in der Europäischen Union geschützt werden.


Die Kommission wird nächste Woche neue Rechtsvorschriften bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern und der sozialen Grundrechte im Binnenmarkt vorschlagen. Diese Themen werden auch im Rahmen einer hochrangigen Konferenz der Sozialdemokratischen Fraktion am Mittwoch, den 7. März, im Europäischen Parlament diskutiert. Zu den Teilnehmern zählt auch der zuständige EU-Kommissar Laszlo.


In einem Brief an den Kommissionspräsidenten erinnern S&D Fraktionschef Hannes Swoboda, sein Stellvertreter Stephen Hughes und der sozialpolitische Fraktionssprecher Alejandro Cercas Herrn Barroso an seine Zusage zu Beginn seiner zweiten Amtszeit, die soziale Dimension des Binnenmarktes zu stärken.


Wir Sozialdemokraten legen in unserem Brief auch konkrete Maßnahmen dar, damit alle Arbeitnehmer in Europa sämtliche Rechte und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen genießen. Dazu gehört auch die Achtung des Grundsatzes- gleicher Lohn für gleiche Arbeit!


Wir werden jeden Vorschlag ablehnen, der versucht das Streikrecht einzuschränken oder restriktive Grundsätze festzuschreiben, die die Ausübung der sozialen Rechte beeinträchtigen.


Es ist unerlässlich, die sogenannte ‚Monti II‘-Verordnung voranzutreiben, um ungerechte Diskriminierung beim Lohn, bei den Bedingungen und in anderen Belangen zu bekämpfen, das Recht der Gewerkschaften auf Maßnahmen zum Schutz ihrer Kollektivverträge zu gewährleisten und den sozialen Zusammenhalt gegen Nationalismus und Protektionismus zu fördern.


Was die Rechte von Arbeitnehmern anbelangt, die von Zeitarbeitsfirmen im Ausland eingestellt werden, eröffnet die aktuelle Richtlinie die Möglichkeit des Sozialdumpings und hindert gleichzeitig Gewerkschaften und Mitgliedsstaaten daran, die Gleichbehandlung von entsandten Arbeitnehmern durchzusetzen.


Ich bekräftige, dass das Grundrecht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen geschützt werden muss! Insbesondere deute ich darauf hin, dass der Vergabe von Unteraufträgen Grenzen gesetzt werden müssen und dass das Problem von Briefkastenfirmen unter Bezugnahme auf das Beispiel von Atlanco im Fall Flamanville angegangen werden muss.


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