Dienstag, 18. Juni 2013

Einigung bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen


Die neuen EU-Regeln zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sind unter Dach und Fach. Am 12.06.13 einigten sich Unterhändler von EU-Parlament und dem Ministerrat auf die neue Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Vorgesehen sei unter anderem ein „Berufsausweis“. Dieser solle dafür sorgen, dass die in einem Land erworbenen beruflichen Qualifikationen auch in jedem anderen EU-Land ohne größeren bürokratischen Aufwand anerkannt werden. Die Richtlinie legt auch die Ausbildungsvoraussetzungen für bestimmte Berufe festgelegt. Ein Ergebnis der Verhandlungen sei, dass die Ausbildung von Krankenpflegern in Deutschland europaweit anerkannt werde. „Das ist der Durchbruch für die Anerkennung der dualen Ausbildung auf EU-Ebene. Damit ist dieses erfolgreiche Modell nun erstmals europaweit offiziell gleichberechtigt mit der Fachhochschulausbildung. Künftig gäbe es für die Anerkennung des Berufs der Krankenpflegerin und des Krankenpflegers zwei Möglichkeiten: Eine 12- jährige allgemeine Schulbildung plus eine akademische Ausbildung oder eine mindestens 10-jährige allgemeine Schulbildung plus einer berufsfachschulischen Ausbildung. Beide Wege müssten am Ende festgelegte Kernqualifikationen beinhalten. Die ursprüngliche Forderung der EU-Kommission nach einer Mindestschulbildung von zwölf Jahren sei vom Tisch.

EU-Parlament und EU-Rat müssen die Einigung nun noch formal billigen. Die neue EU-Richtlinie wird voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen