Die neuen EU-Regeln zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sind unter Dach und Fach. Am 12.06.13 einigten sich Unterhändler von EU-Parlament und dem Ministerrat auf die neue Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Vorgesehen sei unter anderem ein „Berufsausweis“. Dieser solle dafür sorgen, dass die in einem Land erworbenen beruflichen Qualifikationen auch in jedem anderen EU-Land ohne größeren bürokratischen Aufwand anerkannt werden. Die Richtlinie legt auch die Ausbildungsvoraussetzungen für bestimmte Berufe festgelegt. Ein Ergebnis der Verhandlungen sei, dass die Ausbildung von Krankenpflegern in Deutschland europaweit anerkannt werde. „Das ist der Durchbruch für die Anerkennung der dualen Ausbildung auf EU-Ebene. Damit ist dieses erfolgreiche Modell nun erstmals europaweit offiziell gleichberechtigt mit der Fachhochschulausbildung. Künftig gäbe es für die Anerkennung des Berufs der Krankenpflegerin und des Krankenpflegers zwei Möglichkeiten: Eine 12- jährige allgemeine Schulbildung plus eine akademische Ausbildung oder eine mindestens 10-jährige allgemeine Schulbildung plus einer berufsfachschulischen Ausbildung. Beide Wege müssten am Ende festgelegte Kernqualifikationen beinhalten. Die ursprüngliche Forderung der EU-Kommission nach einer Mindestschulbildung von zwölf Jahren sei vom Tisch.
EU-Parlament und EU-Rat müssen die Einigung nun noch formal billigen. Die neue EU-Richtlinie wird voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten.
Herzlich willkommen! Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu begleiten. Es ist mir wichtig, dass das fantastische Projekt Europa nah bei den Menschen ist. Europa ist für mich ein Kontinent der Vielfalt mit starken Regionen. Ich will mich einsetzen für: Ein Europa des Friedens! Ein wirtschaftlich starkes Europa! Ein soziales Europa, in dem die Interessen der Menschen über den Interessen der Wirtschaft stehen! Ihre Jutta Steinruck
Dienstag, 18. Juni 2013
Einigung bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen
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