Freitag, 7. Juni 2013

Nächste Woche im Europaparlament III - Asylpaket


Debatte Dienstag, 11.06.2013, ab 15.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 12.06.2013, ab 11.30 Uhr


Hintergrund: Vier noch offene Rechtsakte des so genannten Asylpakets werden in der kommenden Plenarwoche voraussichtlich mit breiter Mehrheit angenommen. Konkret geht es um die Neufassung der Verfahrens-Richtlinie über Mindeststandards für die Verfahren zur An- und Aberkennung des Flüchtlingsstatus, die Neufassung der Aufnahme-Richtlinie über ein höheres Mindestmaß an Schutzgarantien für die Aufnahme von Asylantragstellern, die Neufassung der Dublin II-Verordnung zur Festlegung, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist sowie die Neufassung der Eurodac-Verordnung, einer Biometrie-Datenbank, die der technischen Unterstützung zur Durchführung der Dublin-Verordnung dient. Das Ziel der EU-Kommission war es ursprünglich, bereits bis Ende 2012 durch die noch offenen Rechtsakte ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zu schaffen. Die Verzögerung ist eine Folge der langen und mühsamen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.


EP-Position: Die nun mit dem Rat der Mitliedstaaten erzielten Kompromisse werden von einer breiten Mehrheit des Europäischen Parlaments getragen, auch wenn die einzelnen Regelungen in Teilen hinter den Forderungen der Abgeordneten zurückbleiben. Insgesamt stellen die erzielten Kompromisse aber eine Verbesserung des Status quo dar. So garantiert etwa die Verfahrens-Richtlinie in Zukunft Flüchtlingen in allen Fällen das Recht auf ein persönliches Interview. Asylbewerber und ihre Anwälte erhalten künftig auch einen besseren Zugang zu Informationen. Zudem ist ein angemessener Zeit­rahmen für einen Asylbescheid vorgeschrieben. Ferner können Flüchtlinge demnächst auch bei Schnell- und Grenzverfahren Einspruch erheben. Auch konnte im Rahmen der Aufnahme-Richtlinie erreicht werden, dass europaweit ein höheres Mindestmaß an Schutzgarantien für die Aufnahme von Asylantragstellern gilt. So hält etwa eine abschließende Liste Gründe fest, unter denen eine Ingewahrsamnahme überhaupt erlaubt ist. Darüber hinaus gehende Gründe sind nicht zulässig. Bisher stand es den einzelnen Mitgliedstaaten frei, eigens Gründe für die Ingewahrsamnahmen zu formulieren.


Zudem erhalten ab Inkrafttreten der Richtlinie Asylbewerber bereits nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt statt wie bisher erst nach einem Jahr. Auch wird der Zugang zu medizinischer Versorgung verbessert und müssen Informationen über die Rechte von Asylbewerbern in einer für sie verständlichen Sprache vorliegen.


SPD-Position: Insgesamt sind die erzielten Kompromisse tragbar. Zwar konnten die Sozialdemokraten nicht in allen Punkten ein so hohes Schutzniveau für Asylbewerber erreichen, wie sie es sich gewünscht hätten (dies gilt etwa für die Möglichkeit zur Ingewahrsamnahme von minderjährigen Asylbewerbern, was die Sozialdemokraten ablehnen). Aufgrund der Blockadehaltung der Mitgliedstaaten im Rat war es nicht möglich, weitergehende Erfolge zu erzielen. Die vorliegenden Kompromisse sind somit das politisch maximal Erreichbare und stellen eine reale Verbesserung der Situation von Asylbewerbern – insbesondere in den peripheren Mitgliedstaaten – dar. Die deutschen Sozialdemokraten unterstützen das Asyl-Paket daher mit breiter Mehrheit. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass es nun darauf ankommt, dass die Mitgliedstaaten bei der Implementierung des Asyl-Pakets tatsächlich ein hohes Schutzniveau anstreben.


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