Samstag, 15. Juni 2013

Was bringt mir die #EU als #Verbraucher?


Die EU gewährleistet einheitliche Produktsicherheit. Über Frühwarnsysteme, wie RAPEX oder RASFF können gefährliche Produkte oder Lebensmittel schnell vom Markt genommen werden.


Dank der EU hat ein gekauftes Produkt eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren in der gesamten EU.


Bei Produkten muss der volle Preis (einschließlich Mehrwertsteuer) eindeutig angegeben werden.


Bei loser Ware wie Obst/Gemüse oder Benzin muss der Preis je Einheit (Kilo/ Liter) angegeben werden.


Verspätet sich ein Flug um mehr als fünf Stunden muss die EU-Fluggesellschaft den Ticketpreis zurückerstatten.


Ist ein Flug überbucht, muss die Fluggesellschaft den Schaden ersetzen, für Verpflegung sorgen und ggf. die Hotelübernachtung bezahlen.


Bei Gepäckverlust oder –beschädigung kann weltweit Ersatz verlangt werden.


Zu erwähnen sind auch noch die Widerrufsmöglichkeiten etwa bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, sowie die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf und zum Verbraucherdarlehensvertrag. Eigentlich sind so ziemlich alle verbraucherschützenden Normen des BGB Umsetzung von EU Richtlinien.


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