Montag, 17. Juni 2013

EU-Kommission muss #europäische Standards verteidigen


Ministerrat erteilt EU-Kommission Verhandlungsmandat für Handels- und Investitionsabkommen mit den USA


Angesichts der Pläne für ein bilaterales Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA  einigten sich die EU-Handelsminister am Freitagabend auf ein Verhandlungsmandat für die EU-Kommission. Audiovisuelle Dienste werden vom Mandat zunächst nicht umfasst. Der EU-Kommission, die im Auftrag der EU die Verhandlungen mit den USA führen wird, ist damit ein inhaltlicher Rahmen für die Gespräche mit den USA vorgegeben.


Das Europäische Parlament hat bereits in seiner Resolution von Ende Mai betont, dass kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen als Grundlage der kulturellen Vielfalt in der EU besonders schützenswert sind. Wir hoffen nun auf eine schnelle Aufnahme der Verhandlungen zwischen Brüssel und Washington.


Wir sollten jedoch im Hinblick auf den für diesen Sommer angesetzten Start der bilateralen Handelsgespräche nicht in blinde Euphorie verfallen. Es bestehen fundamentale Unterschiede zwischen der EU und den USA vor allem in den Bereichen Lebensmittelstandards, audiovisuelle Dienste, Arbeitnehmerrechte und Datenschutz. Insbesondere der aktuelle Abhörskandal in den USA belastet die anstehenden Verhandlungen. Der EU-Kommission wird vorgeworfen, unter Druck der USA europäische Datenschutzregeln aufgeweicht zu haben und so den Zugriff amerikanischer Behörden auf europäische Daten zu ermöglichen.


Die EU-Kommission darf sich daher in den Verhandlungen nicht vor den Karren der USA spannen lassen. Die EU-Kommission muss in den Verhandlungen beweisen, dass sie Willens ist, die in der EU geltenden hohen Standards beim Daten- und Verbraucherschutz zu verteidigen. Ansonsten werden wir Sozialdemokraten dem Abkommen am Ende nicht zustimmen.


Außerdem darf die EU-Kommission im Rahmen des Abkommens keinen Investitionsschutz zuzulassen, der es privaten Investoren ermöglicht, gegen von souveränen Staaten erlassene Gesetzgebung beispielsweise im Bereich Gesundheit und Umwelt vorzugehen. Wir wollen nicht, dass Investoren vor Schiedsgerichten außerhalb staatlicher Rechtssysteme unbegrenzt Schadensersatzansprüche geltend machen können und damit europäischen Gesetzgebern jeglicher Handlungsspielraum genommen wird.


Der Beginn der Verhandlungen wird diesen Sommer erwartet. Die EU-Kommission wird die Verhandlungen führen. Das Abkommen wird letztlich nur mit Zustimmung des Europäischen Parlaments in Kraft treten können.


 


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