Keine Veränderung bei Einzugsermächtigungen /
Wegfall des BIC-Codes ab 2014
In der Plenumsabstimmung am Dienstag gab das Europäische Parlament grünes Licht für die Umsetzung des vereinheitlichten europäischen Zahlungsraums (SEPA) ab dem 1. Februar 2014. Die sozialdemokratische Fraktion hatte in zähen Verhandlungen mit dem Ministerrat wichtige Forderungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes durchgesetzt. Geldtransfers innerhalb der EU werden künftig günstiger und schneller abgewickelt. Die Umstellung auf SEPA geschieht ganz im Sinne der Verbraucher. Denn alte Lastschrift-Aufträge und das bedingungslose Widerrufsrecht beim Lastschriftverfahren behalten auch im neuen System ihre Gültigkeit.
Grenzen beim Zahlungsverkehr sind Grenzen in Europa. Es wird Zeit, dass diese nun abgebaut werden und der europäischen Mobilität nicht mehr im Wege stehenUnternehmer und Verbraucher können zukünftig ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank in der Europäischen Union abwickeln. Einheitliche Zahlungsinstrumente wie SEPA-Überweisungen und ein SEPA-Lastschriftverfahren bieten mehr Rechtssicherheit und Klarheit für die Verbraucher. Ganz besonders wichtig war uns, dass die Banken die Bürger und Bürgerinnen spezifisch und umfassend informieren müssen. Die Zusammensetzung der IBAN-Nummer ist ganz einfach.
Umrechnungshilfen der Banken sollen darüber hinaus den Kunden die Einführung der neuen Kontonummer IBAN erleichtern. Diese setzt sich aus 22 Stellen zusammen: dem Länderkürzel ‘DE’, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer. Damit verliert die IBAN endgültig den unbegründeten Ruf als die Schreckliche. Zusätzlich soll bei nationalen Überweisungen bereits ab dem 1. Februar 2014 auf die Nutzung der Bankleitzahl BIC verzichtet werden. Nur in begründeten Fällen ist eine Ausnahme hiervon bis zum 1. Februar 2016 möglich.
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