Donnerstag, 9. Februar 2012

Nächste Woche im Europaparlament: NEUREGLUNG DER EINLAGENSICHERUNG (Neufassung der Richtlinie)


Debatte Mittwochabend, Abstimmung Donnerstag ab 12.00 Uhr

Hintergrund:

Damit Sparbücher und Girokonten in Zukunft europaweit krisenfester sind, hat die EU-Kommission im Juli 2010 einen Vorschlag zur Reform der Einlagensicherungssysteme vorgelegt. Dazu sollen die unterschiedlichen europäischen Einlagensicherungssysteme, die Kunden bei Insolvenz ihres Kreditinstituts für Spareinlagen und Bankguthaben bis zu 100.000 Euro entschädigen, EU-weit gemeinsame Anforderungen erfüllen. Denn während der Krise hatte sich gezeigt, dass einzelne nationale Systeme nicht ausreichend finanziert waren. Um im Krisenfall eine bessere Absicherungen zu gewährleisten, schlägt die Kommission unter anderem die Pflichtmitgliedschaft aller Kreditinstitute in einem Einlagensicherungssystem, den Aufbau eines Krisenfonds in Höhe von 1,5 % aller Einlagen der Mitgliedsinstitute und eine schnelle Entschädigung binnen sieben Tagen vor.


EP-Position:

Zentrale Forderungen des Parlaments sind (ECON-Abstimmung Mai 2011):

1) eine glaubwürdige und solide finanzielle Ausstattung des Krisenfonds (Zielvolumen von 1,5 % der geschützten Einlagen aller Mitglieder soll innerhalb von 15 Jahren aufgebaut werden);

2) kurze Auszahlungsfrist von fünf Werktagen im Insolvenzfall verpflichtend ab 2017, während Übergangsfrist Auszahlung von bis zu 5000 Euro innerhalb von 5 Werktagen;

3) Finanzmittel des Sicherungsfonds sollen auch für Präventions- und Stützungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, um eine mögliche Insolvenz zu verhindern (in den meisten Fällen ist ein frühzeitiges Abwenden eines Bankenzusammenbruchs die günstigere Alternative);

4) flexible Lösungen sollen den unterschiedlichen bewährten nationalen Sicherungssystemen und Bankenmärkten Rechnung tragen (grundsätzlich sollen verschiedene Formen von Einlagensicherungssystemen, auch die Institutssicherung der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken, anerkannt werden, solange sie die gemeinsamen Anforderungen erfüllen);

5) risiko-basierte Beiträge der einzelnen Kreditinstitute zum Einlagensicherungssystem.


Rats-Position:

Der Ministerrat liegt in seinem Juli 2011 verabschiedeten gemeinsamen Standpunkt bei zentralen Punkten weit hinter den Forderungen des Parlaments. So etwa bei der finanziellen Ausstattung der Sicherungsfonds (Rat will eine Zielausstattung von lediglich 0,5 % der erstattungsfähigen Einlagen), bei den Auszahlungsfristen (Rat will 20 Werktage und keine kurzfristige Notauszahlung von 5000 Euro), bei der Verwendung der Fondsmittel und bei der Beitragsberechnung (keine risiko-basierten Beiträge). Da die Mitgliedstaaten unter polnischem Ratsvorsitz keine zureichenden Angebote ans Parlament gemacht haben, gerät ein zügiges Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie in Gefahr. Die dänische Ratspräsidentschaft bemüht sich derzeit um Annäherung.


SPD-Position:

Gerade in der aktuellen Krise ist es besonders wichtig, das Vertrauen der Menschen in das Finanzsystem zu stärken. Für die SPD steht der Sparerschutz dabei an erster Stelle. Dafür müssen entsprechende Mittel vorhanden sein. An einer soliden Finanzausstattung von Einlagensicherungssystemen führt kein Weg vorbei. Eine ausreichende Vorsorge muss durch die Finanzinstitute selbst erfolgen. Ein Sicherungsnetz durch den Staat und damit durch den Steuer­zahler ist inakzeptabel und fördert nur risikoreiches Verhalten. Deshalb tritt die SPD auch für das Prinzip der risiko-basierten Beiträge ein: Geldhäuser mit höheren Risiken müssen auch höhere Beiträge in den Krisenfonds einzahlen. Weiterhin fordern die SPD-Abgeordneten kurze Aus­zahlungsfristen, damit der Kunde schnell Zugang zu seinen Konten erhält und sein Alltag nicht vom Ausfall der Bank beeinträchtigt wird. Bewährte nationale Sicherungssysteme, wie etwa die Instituts­sicherung der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken, sollen aufrechterhalten bleiben.


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