Donnerstag, 23. Februar 2012

S&D Fraktion begrüßt Entscheidung der Kommission, dass über ACTA der Europäische Gerichtshof entscheiden soll


Gestern hat die Kommission angekündigt, dass  sie dem Europäischen Gerichtshof die Entscheidung überlässt, ob das ACTA- Abkommen unvereinbar mit den Grundrechten der Europäischen Union ist.


Es ist ein erster notwendiger Schritt zu wissen, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Das hat nun auch die Europäische Kommission gemerkt


Wir fordern schon lange mehr Klarheit bezüglich der Regelungen im ACTA- Abkommen und diese Entscheidung der Kommission bestätigt uns nun in unserem Zweifeln und Handeln. Die rechtliche Prüfung durch den EuGH ist zwar ein erster Schritt. Eine politische Bewertung werden wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament unabhängig vom Urteil des EuGH vornehmen.


Ziel muss sein ein Abkommen zu erwirken, dass eine gute Balance findet zwischen der Einschränkung von Produktpiraterie und dem Schutz geistigen Eigentums! 


 


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