Donnerstag, 16. Februar 2012

Verbraucherrechte Reisender gestärkt


Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in einem Urteil die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters erheblich gestärkt. Auch wenn die Zahlungsunfähigkeit des Reiseunternehmens auf betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist, so muss auch in diesem Fall dessen Versicherung den Reisepreis zurückerstatten und die Rückreise sicherstellen. Ich freue mich, dass in Zeiten immer größerer Abhängigkeit der Verbraucher von großen Unternehmen das Urteil eine weitere Wegmarke in Richtung eines starken europäischen Verbraucherschutzes ist.


Hintergrund des Urteils in der Rechtssache Jürgen Blödel-Pawlik / HanseMerkur Reiserversicherung AG war die Klage eines Hamburgers gegen die Versicherung eines Reiseveranstalters bei dem er eine Pauschalreise gebucht hatte. Diese konnte er aufgrund von dessen Zahlungsunfähigkeit aber nicht antreten. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen, weil die Ursache der Zahlungsunfähigkeit in dem betrügerischen Verhalten des Reiseveranstalters lag.


Wir verfolgen mit der Verabschiedung der Richtlinie über Pauschalreisen seit jeher das Ziel eines umfassenden Schutzes der Verbraucher im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters. Das gilt unabhängig von der Ursache der Zahlungsunfähigkeit. Ich bin deshalb sehr zufrieden, dass sich der Europäische Gerichtshof dieser Argumentation in seinem Urteil angeschlossen hat!


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