Donnerstag, 16. Februar 2012

Solidarität mit der ungarischen Bevölkerung zeigen!


Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind Werte, die nicht nur von Beitrittskandidaten gewährleistet werden müssen, sondern auch von Mitgliedstaaten der EU. Mit Stimmen der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und der Linken haben wir am Donnerstag eine Resolution gegen die Beschneidung der Demokratie durch die Regierung Viktor Orbáns in Ungarn verabschiedet.


Ich bin zufrieden, denn in der Resolution legen wir unsere tiefe Besorgnis über die undemokratischen Entwicklungen in Ungarn dar. Die ungarische Regierung muss sich nicht nur vor der EU-Kommission verantworten, die drei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, sondern auch vor dem Europäischen Parlament als direkter Vertretung aller europäischen Bürgerinnen und Bürger. Damit muss sich Viktor Orban letztendlich auch vor seinen eigenen Bürgerinnen und Bürger verantworten.


Wir fordern in der Resolution die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der ungarischen Justiz sowie der ungarischen Notenbank nicht nur im Worte, sondern auch im Geiste der gemeinsamen europäischen Werte. Ebenso weisen wir auf die Notwendigkeit hin, die Unabhängigkeit von Datenschutz, Informationsfreiheit und des Verfassungsgerichts institutionell zu gewährleisten. Zudem fordern wir die Garantie, dass Medienfreiheit und -pluralismus nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis existieren!


Angesichts der erschreckenden Entwicklungen in Ungarn halte ich es für außerordentlich wichtig, dass die EU hier eng mit dem Europarat kooperiert. Deshalb fordern wir in unserer Resolution die ungarische Regierung auch auf, die Empfehlungen des Europarates nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, wie dies der ungarische Justizminister Navracsics im Rahmen einer Anhörung des Innenausschusses in Brüssel in der vergangenen Woche zugesichert hat, sondern diese auch tatsächlich umzusetzen. Sollte die ungarische Regierung dies nicht tun, müssen wir auch ein Verfahren nach Artikel 7.1 des EU-Vertrags in Betracht ziehen, das eine Evaluierung durch den Rat vorsieht.


Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat am 17. Januar 2012 drei Vertragsverletzungsverfahren gegen die ungarischen Regierung aufgrund der Gesetzesänderungen im Bereich der Justiz, des Datenschutzes und der Zentralbank eingeleitet. Die ungarische Regierung hat bis zum 17. Februar Zeit, hierauf zu antworten. Am 9. Februar 2012 fand im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Brüssel eine Anhörung statt, an der auch der ungarische Justiz- und stellvertretende Premierminister Tibor Navracsics, teilnahm. Das Europäische Parlament hatte bereits am 10.März 2011 eine Resolution zum umstrittenen ungarischen Mediengesetz und am 5. Juli 2011 eine Resolution zu den umstrittenen Verfassungsänderungen verabschiedet.

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