Debatte Dienstag, 14.02.2012 ca. 16.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 15.02.2012 ab 12.30 Uhr
Hintergrund:
2015 läuft die zurzeit geltende Regelung der Milchquoten aus. Die EU-Kommission hatte Ende 2010 einen Legislativvorschlag vorgelegt, der die Verhandlungsmacht der Milcherzeuger innerhalb der Europäischen Union stärken und für fairere Preise sorgen soll, um die Erzeuger besser auf das Auslaufen der Quote vorzubereiten.
EP-Position:
Im Dezember 2011 haben sich das Europäische Parlament und der EU- Ministerrat auf neue Vorschriften für den Milchmarkt geeinigt. Unter anderem soll jeder EU-Mitgliedsstaat selbst entscheiden, ob er eine Pflicht zum Vertragsabschluss einführt oder nicht (Parlament hatte eine EU-weit verbindliche Vertragspflicht gefordert). In den EU-Staaten, in denen eine Vertragspflicht gelten soll, müssen Milcherzeuger und Abnehmer in den im Vorhinein abgeschlossenen Verträgen Preis und Menge für Rohmilch sowie die Laufzeit festlegen. Die Mindestdauer der Verträge beträgt dabei sechs Monate. (Parlament hatte Preisfestsetzungen für mindestens ein Jahr gefordert). Damit sollen Landwirte Planungssicherheit erhalten und Molkereien besser mit den Mengen kalkulieren können.
Die EU-Verordnung legt zudem in Prozentzahlen die Höchstmengen fest, zu denen Milcherzeuger sich in Erzeugergemeinschaften zusammenschließen und ihre Verträge kollektiv aushandeln dürfen. Demnach darf eine Erzeugergemeinschaft maximal 33% der nationalen Milchproduktionsmenge und 3,5% der europaweiten Menge stellen. In Staaten, in denen weniger als 500.000 Tonnen Milch jährlich erzeugt werden, darf jeder Erzeugervereinigung 45% der nationalen Gesamtmenge ausmachen. Darüber hinaus hat das EU-Parlament eine Sonderregelung für Käse mit der Klassifizierung “geschützte Ursprungsbezeichnung” und “geschützte geografische Angabe” durchgesetzt: Mitgliedsstaaten sollen eine Mengen- und Angebotssteuerung zur Produktion dieser Käsesorten einführen dürfen, solange dies weder dem freien Binnenmarkt noch kleinen Produzenten schadet. Um sicherzustellen, dass Milcherzeuger in benachteiligten Gebieten von der Verordnung profitieren, haben die Parlamentarier die Kommission dazu aufgefordert jeweils im Juli 2014 und Ende 2018 einen Berichte vorzulegen, der die Situation der Erzeuger in diesen Gebieten untersucht.
SPD-Position:
Die Sozialdemokraten sind der Ansicht, dass obligatorische Verträge für alle Mitgliedsstaaten unverzichtbar sind. Deswegen haben wir uns im Vorfeld, dafür stark gemacht, verpflichtende Verträge einzuführen. In dem ausgehandelten Kompromiss ist diese Pflicht für die Mitgliedsstaaten nicht enthalten. Für den deutschen Milchsektor dürften die neuen EU-Vorgaben wenig Veränderungen bedeuten: Über 95% der deutschen Milcherzeuger sind entweder schon in Genossenschaften oder über privatwirtschaftlich geschlossene Verträge gebunden. Erstere sind von den EU-Vorgaben zur Vertragsgestaltung grundsätzlich ausgenommen, bei den privatwirtschaftlichen Molkereien sind Lieferverträge ohnehin üblich. Die Sozialdemokraten setzen sich dafür ein, dass im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik weiter auf die Milcherzeuger eingegangen wird.
Das Plenum wird dem Kompromiss voraussichtlich mit Mehrheit zustimmen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen