Dienstag, 4. Juni 2013

Veränderte Arbeitsbedingungen durch Umstrukturierung


EU-Kommission muss aktiv werden


Im Zuge von Restrukturierungen sind seit 2008 EU-weit ca. 1,8 Millionen Erwerbstätige entlassen worden. Für die verbliebenen Beschäftigten bedeutet dies eine Zunahme der Arbeitsintensität. Laut einer aktuellen Studie von Eurofund beklagen über die Hälfte der Betroffenen einen sehr engen Zeitrahmen und damit verbunden ein hohes Arbeitstempo. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in restrukturierten Betrieben sind mit ihrer Work – Life – Balance nicht zufrieden und leiden häufiger unter gesundheitlichen Einschränkungen und psychischen Problemen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen, die nicht von Restrukturierungen betroffen sind. Diese Entwicklung ist auch Folge einer Arbeitsmarktpolitik, die auf leichte Einstellungen und leichte Entlassungen setzt („external flexicurity model“).

Die Europäische Kommission antwortet auf meine Anfrage, dass sie sich der potenziell negativen Auswirkungen von Umstrukturierung auf die entlassenen und die verbliebenen Arbeitnehmer wohl bewusst sei und eine frühe Vorbereitung befürworte, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Auf Basis einer derzeit durchgeführten Studie zur zunehmenden Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen Leitlinien vorbereitet werden, die die Auswirkungen von Umstrukturierungen auf die psychische Gesundheit von Arbeitnehmern möglichst minimieren.


Die Kommission sei nicht befugt, in die Entscheidungen der Unternehmen bezüglich Umstrukturierungen oder Schließungen von Unternehmen in Europa einzugreifen und Umstrukturierungen sozialer zu gestalten. Allerdings legen EU-Rechtsvorschriften fest, dass vor Entscheidungen, die Massenentlassungen betreffen, die Arbeitnehmervertreter zu unterrichten und zu konsultieren sind. Solche Konsultationen umfassen Wege zur Vermeidung von Entlassungen, zur Reduzierungen ihrer Zahl, sowie zur Abmilderung der Folgen durch begleitende soziale Maßnahmen.


Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden häufiger unter gesundheitlichen Einschränkungen und psychischen Problemen, wenn ihr Unternehmen von Restrukturierungen betroffen ist. Vor diesem Hintergrund habe ich die Frage gestellt, ob die Kommission einen Vorschlag für einen Rechtsakt über Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungen unterbreiten will, der diese Befunde berücksichtigt. Die Kommission will prüfen, inwieweit bewährte Verfahren im Bereiche der Umstrukturierung und der Antizipierung des Wandels am besten zu fördern wäre und will das Parlament über geplante Maßnahmen in diesem Bereich informieren.


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