Freitag, 21. Oktober 2011

Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens-nächste Woche im Europaparlament


Debatte Montag, 24.10.2011 ca. 17.30 Uhr, Abstimmung Dienstag, 25.10.2011 ab 12.30 Uhr


Hintergrund:

Der Inititativbericht über die Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens folgt dem Grünbuch der Europäischen Kommission vom 27. Januar 2011 und ist von besonderer Bedeutung, da die Kommission noch Ende dieses Jahres einen Legislativvorschlag zur Revision des europäischen Vergaberechts vorstellen will.


EP-Position:

Das Europäische Parlament stellt für die anstehende Überarbeitung der Vergaberichtlinien vier Ziele heraus und fordert die EU-Kommission auf, diese in ihrer geplanten Revision zu berücksichtigen: 1. Mehr Rechtssicherheit (überarbeitete Richtlinien sollen entsprechend der jüngsten EuGH-Urteile klarstellen, dass öffentlich-öffentliche Kooperationen nicht dem Vergaberecht unterliegen und auch Dienstleistungskonzessionen nicht in den Bereich der Vergaberichtlinien fallen), 2. volles Potenzial der öffentlichen Auftragsvergabe zur Entfaltung bringen (optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis), 3. einfachere Vorschriften und flexiblere Verfahren, 4. besserer Zugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (bspw. durch die Entwicklung eines standardisierten Vergabepasses in Form eines elektronischen Registers).


SPD-Position:

Dank vieler sozialdemokratischer Änderungsanträge konnte der ursprünglich enttäuschende Bericht hinsichtlich sozialer Kriterien, wie etwa dem Schutz der sozialen Rechte und der Arbeitsbedingungen, wesentlich verbessert werden.
So soll nicht der niedrigste Preis das ausschlaggebende Kriterium bei der öffentlichen Auftragsvergabe sein. Daher unterstützen die SPD-Abgeordneten die Forderung an die Kommission, das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf soziale, wirtschaftliche und ökologische Vorzüge als Vergabekriterium bei der anstehenden Revision einzuführen. Die gesamten Lebenszykluskosten sollen für die jeweiligen Dienstleistungen, Waren und Produkte in Betracht gezogen werden. Wenn das öffentliche Auftragswesen wirksam eingesetzt wird, kann es wesentlich zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, adäquater Arbeitsbedingungen und Löhne sowie zur Förderung umweltpolitischer Strategien beitragen. Darüber hinaus soll auch bei der Vergabe von Unteraufträgen auf die Einhaltung der Tarifverträge, der Arbeitsbedingungen und der Sicherheits- und Gesundheitsnormen geachtet werden.


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