Beantwortung durch die EU-Kommission auf die mündliche Anfrage zur Vereinbarkeit des deutschen und des britischen Steuerabkommens mit der Schweiz mit der Zinsbesteuerungsrichtlinie der EU
Hintergrund:
Bei dem umstrittenen Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz bläst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nicht nur im Bundesrat Wind ins Gesicht. Fraktionsübergreifend hat der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments in einer mündlichen Anfrage die EU-Kommission aufgefordert, die Vereinbarung unter europarechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Am kommenden Dienstag wird die EU-Kommission u. a. zu folgenden Fragen der Europaparlamentarier Stellung nehmen:
1. Ist das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, das eine Quellensteuer in Höhe von 26,375% enthält, mit der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen (EUSD) und dem Abkommen zwischen der EG und der Schweiz vereinbar, worin eine Quellensteuer von 35% verankert wurde?
2. Wie beeinflusst dieses Abkommen die laufenden Verhandlungen mit dem Rat über die EUSD? Inwieweit ist das Abkommen mit dem ausgegebenen Ziel einer engeren Koordinierung in Steuerfragen zwischen den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene vereinbar? Welche Schritte plant die Kommission zum Schutz der EUDS und um Fortschritte bei deren Revision zu erzielen?
3. Verfügen die Mitgliedstaaten über ausreichende Vollmachten, um solche bilateralen Abkommen abzuschließen, obwohl die entsprechenden Regelungen bereits in der EUSD getroffen wurden? Sollte die EU-Kommission eine größere Rolle bei der Vorabkontrolle von bilateralen Steuerabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern spielen? Wurde die Kommission bei den Verhandlungen zwischen Deutschland/dem Vereinigten Königreich und der Schweiz konsultiert oder einbezogen?
SPD-Position:
Nach Ansicht des SPD-Abgeordneten ist das deutsch-schweizerische Abkommen eine moderne Form des Ablasshandels. Gegen Bezahlung soll die Anonymität der Steuersünder gewahrt bleiben. Eine Strafverfolgung würde damit vereitelt. Für die SPD-Abgeordneten ist es ferner nicht nachvollziehbar, warum das Steuerabkommen lediglich einen Steuersatz von 26 Prozent auf Zinseinkünfte deutscher Staatsbürger vorsieht, während bei der im Ministerrat derzeit blockierten Zinssteuerrichtlinie über einen Steuersatz von 35 Prozent diskutiert wird. Die SPD-Abgeordneten kritisieren daher das Vorpreschen einzelner Mitgliedstaaten, bilaterale Abkommen abzuschließen und dringen auf eine engere Koordinierung. Es wäre sinnvoller gewesen, wenn etwa die EU-Kommission im Namen aller Mitgliedstaaten mit den Eidgenossen verhandelt hätte.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen