Freitag, 21. Oktober 2011

Weitergabe von Fluggastdaten – PNR-Abkommen mit Australien (Abkommen)-Nächste Woche im Europaparlament


Debatte Mittwoch, 26.10.2011 ca. 17.00 Uhr, Abstimmung Donnerstag, 27.10.2011 ab 12.00 Uhr


Hintergrund:

Die EU-Kommission hat mit Australien ein Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten ausgehandelt. Demnach sollen Name, Adresse und Identitätskartennummer des Passagiers gespeichert und weitergegeben werden können. Ebenso sollen auch Telefonnummern, Kreditkartennummern und Informationen über mitreisende Passagiere sowie die Reiseroute festgehalten werden. Das vorherige provisorische Fluggastdatenabkommen von 2008 wurde den europäischen Datenschutzstandards nicht gerecht. Die Justiz- und Innenminister haben das neue Abkommen am 29. September 2011 unter­zeichnet, das Europäische Parlament muss noch zustimmen, bevor es letztendlich in Kraft treten kann.


EP-Position:

Der Innenausschuss im Europäischen Parlament hat Mitte Oktober dem Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zugestimmt. Zuvor konnten die Abgeordneten durchsetzen, dass europäische Datenschutzstandards eingehalten werden müssen. Die Einhaltung der Zweckbindung, sowie klare Bestimmungen bei der Weitergabe der Daten an Drittländer sind für ein solches Abkommen unerlässlich. Trotz Kritik von Seiten der Grünen und Linken, unterstützt eine Mehrheit aus Sozialdemokraten, Liberalen und Konservativen im Parlament das neue Abkommen, um eine Weitergabe von Daten an Drittstaaten ohne Rechtsgrundlage zu verhindern. Zudem hat das Parlament nach dem Vertrag von Lissabon die Möglichkeit, die Kommission zur Aussetzung oder Beendung des Abkommens aufzufordern. Das Abkommen mit Australien könnte auch wegweisend für die weiteren Verhandlungen zu dem noch ausstehenden Abkommen mit den USA werden.


SPD-Position:

Die Sozialdemokraten unterstützen grundsätzlich das neue Abkommen mit Australien, auch wenn nicht alle geforderten Kriterien erfüllt werden. So stehen die SPD-Abgeordneten der Speicher­frist von fünfeinhalb Jahren und der unzureichenden Definition von ‘Profiling’ kritisch gegenüber. Dennoch ist die Zustimmung zum Abkommen wichtig für die allgemeine Datensicherheit in Europa, da ein ‘Nein’ den Datenfluss von Fluggastinformationen letztlich nicht verhindern könnte. Die Folge daraus wäre eine nicht zu verantwortende Weitergabe von Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Schließlich enthält das neue Abkommen angemessene Klagemöglichkeiten für Betroffene und strikte Regelungen für die Weitergabe an Dritte. Die Datenübermittlung ist klar auf die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität begrenzt. Des Weiteren fordern die Sozialdemokraten, dass die Fluggastdaten verhältnismäßig, legal und minimiert verwendet werden. Außerdem soll das ‘Push -System’ angewendet werden, so dass Drittstaaten keinen direkten Zugang zu den Daten haben sondern diese erst anfordern müssen.

Das Plenum wird dem Abkommen voraussichtlich zustimmen.


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